Unser Service-Telefon: +49 (5251) 88122970
Träger
Stadt PaderbornDer Kindergarten liegt verkehrsgünstig im Innenstadtbereich. Das Einzugsgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet von Paderborn. Das Umfeld der Tageseinrichtung ist sowohl durch Wohngebäude, als auch durch Geschäftsgebäude gekennzeichnet. Im direkten und etwas entfernteren Umkreis befinden sich drei Krankenhäuser. Die zentrale Lage der Einrichtung nutzen wir, indem wir z. B. kulturelle Angebote der KiBi sowie der Städtischen Galerie wahrnehmen oder den nahegelegenen Wochenmarkt besuchen.
Die Einrichtung verfügt über ein großes Angebot vielfältiger Bewegungsbereiche, u. a. über ein großes Treppenhaus, welches die zwei Etagen des Gebäudes miteinander verbindet. Das angemessen große Außenspielgelände ist mit vielseitigen Spielgeräten und Rückzugsmöglichkeiten gestaltet. Darüber hinaus grenzt ein alter Baumbestand an das Gelände, der den Spielplatz ausreichend beschattet.
Aufnahmekriterien für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Paderborn
Die Aufnahmekriterien beruhen auf den gesetzlichen Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).
Die Aufnahme erfolgt mit Beginn des Kindergartenjahres zum 01.08. grundsätzlich nach den zur Verfügung stehenden Plätzen in den jeweiligen Gruppenformen gemäß §19 KiBiz.
Stichtagsdatum für die Aufnahme in der jeweiligen Gruppenform ist das Alter der Kinder zum 01.11. des Kita-Jahres der Aufnahme.
Die Aufnahme der Kinder erfolgt mit Hilfe einer Rankingliste.
Folgende Kriterien werden berücksichtigt und bepunktet:
Die Kinder werden nach der Höhe der Punktzahl aufgenommen.
Insgesamt 20 Schließtage, die rechtzeitig bekannt gegeben werden:
Bei Bedarf können die Kinder, bei rechtzeitiger Anmeldung, während unserer Schließzeiten in anderen städtischen Einrichtungen betreut werden.
Aufgrund des großen Einzugsgebietes arbeiten wir mit unterschiedlichen Grundschulen zusammen. Die Zusammenarbeit gestaltet sich wie folgt:
Weitere Kooperationspartner:
In unserer Einrichtung arbeiten wir mit Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren nach dem teiloffenen Konzept. Die Kinder sind in drei Gruppen über zwei Etagen aufgeteilt.
Folgende Schwerpunkte sind im Gebäude berücksichtigt:
Über unsere Schwerpunkte hinaus führen wir je nach Möglichkeit folgende Projekte durch:
Darüber hinaus entwickeln sich Projekte aus den Bedürfnissen der Kinder, die im Beobachtungsverfahren wahrgenommen werden.
Wir führen in unserer Einrichtung das Dokumentationsverfahren der Bildungs- und Lerngeschichten (nach Margaret Carr) durch.
Im Vordergrund des Verfahrens steht die Beobachtung der Kinder unter dem Aspekt Lernsituationen zu erkennen, die unabhängig von gezielten Lernangeboten im allgemeinen Tagesablauf des Kindes stattfinden. Durch die Beobachtung der einzelnen Kinder können deren individuelle Interessen erkannt werden. Dies ermöglicht den pädagogischen Fachkräften, die Situation und das Lernangebot entsprechend dem Anliegen, den Lernstrategien und dem Wissen und Können der Kinder zu gestalten und somit eine möglichst optimale Lernumgebung zu schaffen. Mehrere Beobachtungseinheiten zusammen ergeben die individuelle Lerngeschichte des Kindes. Von besonderer Bedeutung ist es, dass die Kinder an der Dokumentation ihrer Lerngeschichte beteiligt sind. Die Erzieherin/Der Erzieher liest den Kindern die "Beobachtungsgeschichte" vor und die Kinder können sie durch ihre eigenen Worte oder auch durch Bilder ergänzen. Die Dokumentation kommt in einen persönlichen Ordner (Portfolio), der einen festen Platz in der Gruppe hat und für die Kinder jederzeit zugänglich ist.
Die Erkenntnisse aus den Lerngeschichten fließen in die regelmäßig stattfindenden Elterngespräche mit ein.
Weitere Dokumentationsverfahren:
In unserer Einrichtung wird Partizipation wie folgt praktiziert:
Die Zusammenarbeit mit den Eltern hat für uns einen hohen Stellenwert, weil wir nur im gemeinsamen Miteinander zum Wohle des Kindes tätig werden können.
Sie gestaltet sich folgendermaßen:
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Jugendamt Paderborn
Am Hoppenhof 33
33104, Paderborn
Telefon: +49 (5251) 88122970
E-Mail: kita-navigator@paderborn.de
Montag bis Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.