Unser Service-Telefon: 05251 88122970
Träger
Stadt PaderbornDer Hort befindet sich im Stadtteil Kaukenberg in direkter Nähe zu den Stadtteilen Lieth und Goldgrund. Alle drei Stadtteile liegen etwa 4 km östlich vom Stadtkern Paderborn.
In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich die Grundschule Kaukenberg, welche durch einen kurzen und sicheren Fußweg gut zu erreichen ist. Ebenfalls in der Nähe liegen die Kindertageseinrichtungen St. Franziskus und Mistelweg, das Wohngebiet Kaukenberg sowie die Friedrich-von-Spee-Schule.
Zur Gundschule Lieth sowie zum gleichnamigen Wohngebiet führt ein ebenfalls fußläufig gut zu erreichender Weg über die mit einer Ampel gesicherte Driburger Straße.
Aufnahmekriterien für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Paderborn
Die Aufnahmekriterien beruhen auf den gesetzlichen Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).
Die Aufnahme erfolgt mit Beginn des Kindergartenjahres zum 01.08. grundsätzlich nach den zur Verfügung stehenden Plätzen in den jeweiligen Gruppenformen gemäß §19 KiBiz.
Stichtagsdatum für die Aufnahme in der jeweiligen Gruppenform ist das Alter der Kinder zum 01.11. des Kita-Jahres der Aufnahme.
Die Aufnahme der Kinder erfolgt mit Hilfe einer Rankingliste.
Folgende Kriterien werden berücksichtigt und bepunktet:
Die Kinder werden nach der Höhe der Punktzahl aufgenommen.
Insgesamt 26 Schließtage, die rechtzeitig bekannt gegeben werden:
Im Sinne einer ganzheitlichen Förderung der Kinder arbeiten wir eng mit den Grund- und Förderschulen zusammen. Über gegenseitige Besuche, Telefonate, E-Mails und Korrespondenz über die Hausaufgabenhefte der Kinder halten wir kontinuierlichen Kontakt zu den Lehrkräften, tauschen uns aus und treffen Absprachen. Eltern werden in diesen Prozess so weit wie möglich eingebunden.
Wir arbeiten nach dem Situationsorientierten Ansatz, der das Ziel verfolgt, Kinder unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft darin zu unterstützen, ihre Lebenswelt zu verstehen und selbstbestimmt, kompetent und verantwortungsvoll zu gestalten.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Trägers sowie dem Leitbild der städtischen Kitas, den Bildungs- und Lerngeschichten, dem Qualitätskonzept IQUE und der Bildungsvereinbarung NRW legen wir Wert auf bestmögliche Förderung und Unterstützung der Kinder.
Innerhalb eines strukturierten Tagesplanes setzen wir unsere Schwerpunkte auf
Gemäß der Bildungsvereinbarung NRW finden bei uns vorrangig vier Bildungsbereiche bei der Gestaltung von Bildungsaufgaben Berücksichtigung:
Das Lernen der Kinder dokumentieren wir mit dem flexibel einsetzbaren Verfahren der Bildungs- und Lerngeschichten, das von Margaret Carr in Neuseeland entwickelt wurde.
Anhand von fünf verschiedenen Lerndispositionen beobachten wir das individuelle Lernen der Kinder und geben ihnen mit ihrer ganz persönlichen Lerngeschichte eine wertschätzende pädagogische Rückmeldung. Die bebilderten Geschichten werden im Portfolio oder Schatzbuch des Kindes aufbewahrt und sind sein Eigentum.
Partizipation ist Bestandteil des Situationsorientierten Ansatzes und wird die "Kinderstube der Demokratie" genannt. In Kindertagseinrichtungen erfolgt die Umsetzung vorrangig durch intensives Zuhören und Beteiligungsgremien. In unserem regelmäßig stattfindenden Hortparlament äußern Kinder ihre Wünsche und Vorstellungen und beteiligen sich aktiv an Aushandlungsprozessen. Mit Abstimmungen bei relevanten Themen kommen sie zu mehrheitlichen Entscheidungen.
Zum Konzept des Hortes gehört es, auf der Basis einer Erziehungspartnerschaft intensiv mit den Eltern zusammen zu arbeiten. Dazu führen wir mit den Eltern regelmäßige Gespräche über die Bildungs- und Entwicklungsprozesse der Kinder, schreiben Briefe und Mitteilungen und laden zu Elternabenden und anderen Veranstaltungen ein.
Angaben zur Höhe des Essensgeldes erhalten Sie hihttp://mein-digiport.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26787/shower.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Jugendamt Paderborn
Am Hoppenhof 33
33104 Paderborn
Telefon: 05251 88122970
E-Mail: kita-navigator@paderborn.de
Montag bis Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.